09.07.2022 17:04

Warum Videoüberwachung und was ist zulässig?



Videoüberwachung kann zur Wahrnehmung berechtigter Interessen zum Schutz von Eigentum und des Hausrechtes hilfreich sein. Beim Einsatz von Videoüberwachung ist wichtig Gesetzliche Vorschriften zu beachten. 

Danach ist es grundsätzlich zulässig:

- Eine Überwachungskamera auf dem Grundstück an beliebiger Stelle anzubringen, denn dieser Bereich ist nicht öffentlich zugänglich und in der Regel halten sich hier nur vertraute Personen auf.

- Videoüberwachung auf einem Firmengelände ist nicht verboten, denn Videoüberwachung ist grundsätzlich dann erlaubt, wenn sie Unternehmen dabei hilft, ihre Interessen zu wahren

– im Büro wie auch auf dem Betriebsgelände. Dazu zählt etwa der Schutz des Eigentums oder auch des Hausrechtes.


Zu beachten ist:

- jede Person genießt per Gesetz ein Persönlichkeitsrecht, welches sie vor Überwachung schützt.

- Dieses Recht kann durch Anbringung eines Schildes, welches beim Betreten des videoüberwachten Grundstückes sichtbar ist, gewahrt werden.